Abgeschlossenheitsbescheinigung 2026: § 7 Abs. 4 WEG, Antrag, Kosten | DOERTER.
Immobilien-Lexikon · Recht & Behörde

Abgeschlossenheitsbescheinigung, einfach erklärt.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 WEG ist die behördliche Bestätigung, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist — Grundvoraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum. Was sie aussagt, wer sie ausstellt, was sie kostet.

Erten Dörter
Gründer · 20+ Jahre Immobilien
Veröffentlicht19. Mai 2026
Aktualisiert22. Mai 2026
Lesezeit7 Min.

Abgeschlossenheitsbescheinigung: Voraussetzung für Eigentumswohnung

Was ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine behördliche Bestätigung nach § 7 Abs. 4 WEG, dass eine Wohnung (oder ein anderer Raum) baulich in sich abgeschlossen ist. Sie ist die Grundvoraussetzung für die rechtliche Begründung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Rechtliche Einordnung

§ 7 Abs. 4 WEG verlangt für die Eintragung von Wohnungseigentum:

  1. Eine Bescheinigung der Baubehörde, dass die jeweiligen Räume in sich abgeschlossen sind
  2. Einen Aufteilungsplan mit allen Grundrissen, Schnitten und Lageplänen

Ohne beide Dokumente verweigert das Grundbuchamt die Eintragung der Teilungserklärung — und damit auch die Bildung von Wohnungseigentum.

Inhalt der Bescheinigung

Die Bescheinigung enthält:

Zweck & Bedeutung

Warum verlangt das Gesetz die Bescheinigung?

Verhältnis zur Teilungserklärung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Teil der Teilungserklärung nach § 8 WEG:

Voraussetzungen

Bauliche Anforderungen

Damit eine Bescheinigung ausgestellt wird, muss die Einheit folgende Kriterien erfüllen:

1. Eigener Zugang

Die Wohnung muss einen eigenen, abschließbaren Zugang haben — entweder direkt vom Treppenhaus/Flur oder über einen eigenen Eingang. Eine Wohnung, die nur durch eine andere Wohnung erreichbar ist, ist nicht abgeschlossen.

2. Bauliche Trennung

Die Wohnung muss durch feste Wände, Decken und Türen von allen anderen Einheiten getrennt sein. „Fest“ bedeutet: massive Wände (Stein, Beton) oder Trockenbauwände mit Schalldämmung — keine Stoffvorhänge, Schiebeelemente oder unfertige Trennwände.

3. Eigene Versorgungseinrichtungen (bei Wohnungen)

4. Baurechtliche Genehmigung

Die aktuelle Nutzung der Räume muss baurechtlich genehmigt sein. Eine als Büro genehmigte Einheit kann nur dann als Wohnung in die Teilungserklärung aufgenommen werden, wenn eine Nutzungsänderungs-Genehmigung vorliegt.

Mindeststandards nach Landesbauordnung

Sonderfälle

Antrag & Behörde

Zuständige Behörde

Die untere Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde — je nach Größe der Kommune das:

Antragstellung

Der Antrag wird vom Eigentümer oder einem bevollmächtigten Dritten gestellt (typisch: Architekt, Vermesser, Notar).

Erforderliche Unterlagen

  1. Antragsformular der zuständigen Behörde
  2. Aufteilungsplan in 3-5 Ausfertigungen mit:
    • Grundrissen aller Etagen mit Wohnungsnummern
    • Querschnitten
    • Lageplan / Liegenschaftskarte
    • Ansichten (außenwand)
    • Maßstab meist 1:100, manchmal 1:200
  3. Wohnflächenberechnung nach WoFlV
  4. Baugenehmigung bzw. Bestandsschutz-Nachweis
  5. Bei Umbauten: Nutzungsänderungs-Genehmigung

Bearbeitungszeit

Üblicherweise 4-12 Wochen ab vollständigem Antrag. In komplexen Fällen (Denkmal, Mischnutzung) auch länger. In kleinen Kommunen oft schneller als in Großstädten.

Kosten 2026

Behördengebühr

Bundesländer und Kommunen haben unterschiedliche Gebührenordnungen. Übliche Sätze:

Aufteilungsplan-Kosten

Der Aufteilungsplan muss von einem Bauingenieur, Architekten oder Vermesser erstellt werden:

Gesamtkosten Praxisbeispiele

Steuerliche Behandlung

Bedeutung beim Verkauf

Erstverkauf einer neu gebildeten Eigentumswohnung

Bei einem Bauträger-Verkauf einer neu errichteten Wohnung ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung zentraler Bestandteil der Vertragsunterlagen. Der Käufer hat einen Anspruch auf Einsichtnahme und Aushändigung einer Kopie.

Verkauf einer Bestandswohnung (Wiederverkauf)

Bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen wird die Bescheinigung meist nicht extra angefordert — sie ist Teil der ursprünglichen Teilungserklärung und liegt dort vor. Der Notar fordert die Teilungserklärung bei der WEG-Verwaltung an, dort ist sie enthalten.

Wann wird sie wieder relevant?

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Über den Autor

Erten Dörter

Gründer DOERTER. Holdings · ehem. Lizenzpartner Engel & Völkers

Erten Dörter hat in 20 Jahren über 1.000 Immobilienverkäufe begleitet — von der 2-Zimmer-ETW in Köln-Sülz bis zum Mehrfamilienhaus im Bergischen Land. Heute strukturiert er bei DOERTER. den Verkaufsprozess für private Eigentümer neu.

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20 JahreBranchenerfahrung
Häufige Fragen

Was Verkäufer oft fragen.

Die häufigsten Fragen zu „Abgeschlossenheitsbescheinigung" — kompakt beantwortet.

Was ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine behördliche Bescheinigung nach § 7 Abs. 4 WEG, die bestätigt, dass eine Wohnung oder ein anderer Raum in sich abgeschlossen ist. Voraussetzungen: eigener Zugang, feste Wände und Decken zur Abtrennung von anderen Einheiten, eigene sanitäre Anlagen (bei Wohnungen). Sie wird zusammen mit dem Aufteilungsplan zur Begründung von Wohnungseigentum beim Grundbuchamt eingereicht.

Wann brauche ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Bei jeder erstmaligen Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum (Teilungserklärung nach § 8 WEG oder Teilungsvereinbarung nach § 3 WEG). Beim späteren Verkauf einer Eigentumswohnung wird sie meist nicht erneut benötigt — sie ist Teil der ursprünglichen Teilungserklärung. Sie wird wieder relevant: bei baulichen Veränderungen, die die Abgeschlossenheit berühren, oder bei Umnutzung von Räumen.

Welche Voraussetzungen muss die Wohnung erfüllen?

Bauliche Abgeschlossenheit: (1) Eigener, abschließbarer Zugang zur Wohnung, (2) Feste Wände und Decken zu allen anderen Einheiten, (3) bei Wohnungen: eigene Küche, Bad/WC, Heizung — alle innerhalb der Einheit, (4) ausreichende natürliche Belichtung. Zusätzlich: Mindestraumhöhe nach Landesbauordnung (meist 2,20-2,40 m), Mindestraumgröße für Wohnräume.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Die untere Bauaufsichtsbehörde der zuständigen Gemeinde — meist das Bauamt oder das Stadtbauamt. Antrag stellen kann der Eigentümer selbst oder ein Architekt/Vermesser. Erforderliche Unterlagen: Aufteilungsplan (Grundrisse, Schnitte, Lageplan), Wohnflächenberechnung, ggf. Baugenehmigung für aktuelle Nutzung. Bearbeitungszeit: 4-12 Wochen, je nach Behörde.

Was kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Behördengebühr: je nach Bundesland und Gemeinde 200-1.000 €. Berechnung meist nach Anzahl der Wohneinheiten und Größe des Gebäudes. Zusatzkosten: Aufteilungsplan vom Architekten oder Vermesser 500-2.500 € (je nach Größe und Komplexität des Gebäudes). Gesamtkosten für ein typisches MFH mit 6 Einheiten: 1.500-3.500 €. Steuerlich: Werbungskosten bei Vermietung absetzbar.

Was passiert, wenn die Bescheinigung fehlt oder veraltet ist?

Beim Wohnungsverkauf: meist kein Problem, weil die ursprüngliche Bescheinigung Teil der Teilungserklärung war. Bei Umbau oder Umnutzung: Wenn die Abgeschlossenheit verändert wurde (z.B. Wanddurchbruch zur Nachbarwohnung, Loft-Umwandlung), kann eine neue Bescheinigung nötig werden. Ohne aktuelle Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Eintragung baulicher Änderungen verweigern.

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